Ältestenrat

Der Ältestenrat regelt die gemeinsamen Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung

 

Vorsitz:


vorsitzendes Mitglied der Stadtverordnetenversammlung

 

Zusammensetzung:

  • die Stadtverordnetenvorsteherin und ihre Stellvertreter
  • in der Regel die Fraktionsvorsitzenden

Aufgaben z. B.:

  • Festlegen des Terminkalenders für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse
  • Klärung aktueller Fragen der Geschäftsordnung (der Ältestenrat kann hierzu auch während einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung einberufen werden)
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