Der Ältestenrat regelt die gemeinsamen Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
Vorsitz:
vorsitzendes Mitglied der Stadtverordnetenversammlung
Zusammensetzung:
- die Stadtverordnetenvorsteherin und ihre Stellvertreter
- in der Regel die Fraktionsvorsitzenden
Aufgaben z. B.:
- Festlegen des Terminkalenders für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse
- Klärung aktueller Fragen der Geschäftsordnung (der Ältestenrat kann hierzu auch während einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung einberufen werden)