Der Magistrat

ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Ihm untersteht die gesamte Verwaltung

 

Wahl:

  • Erster Stadtrat und ehrenamtliche Magistratsmitglieder durch die Stadtverordnetenversammlung
  • Bürgermeister/in durch die Bürgerinnen und Bürger (Direktwahl)

Wahlzeit:

  • hauptamtliche Magistratsmitglieder 6 Jahre (Bürgermeister/in und Erster Stadtrat/Erste Stadträtin)
  • ehrenamtliche Magistratsmitglieder für die laufende Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung (5 Jahre)

Vorsitz:

 

Bürgermeister/In (als Erste/r unter Gleichen)

 

Grundsatz:


Magistratsmitglieder können nicht zugleich Stadtverordnete sein und umgekehrt (Unvereinbarkeit von Amt und Mandat).

 

Zusammensetzung XVII. WP:

 

2 hauptamtliche Magistratsmitglieder

  • Bürgermeister Frieder Gebhardt, SPD (Vorsitz)
  • Erster Stadtrat Klaus-Dieter Schneider, parteilos (stellvertretendes vorsitzendes Mitglied)

8 ehrenamtliche Magistratsmitglieder

  • Dr. Gabriele Huhle-Kreutzer
  • Dr. Ulrich Rutemöller
  • Erwin Schönwälder
  • Klaudia Schweig-Eyrich
  • Klaus Göbel
  • Frank Vocke
  • Wilma Rettig
  • Ulrich Krippner

Aufgaben nach §§ 63, 66, 71, 72 HGO, z. B.:

  • Leitung der Verwaltung als kollegiales Organ
  • Besorgung der laufenden Verwaltung der Stadt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der bereitgestellten Mittel
  • Ausführung der Gesetze und Verordnungen
  • Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung (Magistratsvorlagen)
  • Teilnahme an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung
  • Anstellung, Beförderung und Entlassung der Bediensteten der Stadtverwaltung

Die Magistratssitzungen sind in der Regel nicht öffentlich!
 

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