ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Ihm untersteht die gesamte Verwaltung
Wahl:
- Erster Stadtrat und ehrenamtliche Magistratsmitglieder durch die Stadtverordnetenversammlung
- Bürgermeister/in durch die Bürgerinnen und Bürger (Direktwahl)
Wahlzeit:
- hauptamtliche Magistratsmitglieder 6 Jahre (Bürgermeister/in und Erster Stadtrat/Erste Stadträtin)
- ehrenamtliche Magistratsmitglieder für die laufende Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung (5 Jahre)
Vorsitz:
Bürgermeister/In (als Erste/r unter Gleichen)
Grundsatz:
Magistratsmitglieder können nicht zugleich Stadtverordnete sein und umgekehrt (Unvereinbarkeit von Amt und Mandat).
Zusammensetzung XVII. WP:
2 hauptamtliche Magistratsmitglieder
- Bürgermeister Frieder Gebhardt, SPD (Vorsitz)
- Erster Stadtrat Klaus-Dieter Schneider, parteilos (stellvertretendes vorsitzendes Mitglied)
8 ehrenamtliche Magistratsmitglieder
- Dr. Gabriele Huhle-Kreutzer
- Dr. Ulrich Rutemöller
- Erwin Schönwälder
- Klaudia Schweig-Eyrich
- Klaus Göbel
- Frank Vocke
- Wilma Rettig
- Ulrich Krippner
Aufgaben nach §§ 63, 66, 71, 72 HGO, z. B.:
- Leitung der Verwaltung als kollegiales Organ
- Besorgung der laufenden Verwaltung der Stadt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der bereitgestellten Mittel
- Ausführung der Gesetze und Verordnungen
- Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung (Magistratsvorlagen)
- Teilnahme an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung
- Anstellung, Beförderung und Entlassung der Bediensteten der Stadtverwaltung
Die Magistratssitzungen sind in der Regel nicht öffentlich!