ist das oberste Entscheidungs- und Beschlussorgan der Stadt Langen
Wahl: durch die Bürger/-innen (Kommunalwahl)
Wahlzeit: 5 Jahre
Grundsatz:
Stadtverordnete können nicht zugleich Magistratsmitglieder sein und umgekehrt (Unvereinbarkeit von Amt und Mandat)
Zusammensetzung:
45 Stadtverordnete (abhängig von der Einwohnerzahl)
| Fraktion |
Mitglieder |
Vorsitz |
| CDU |
13 |
Berthold Matyschok |
| SPD |
12 |
Margrit Jansen |
| B90/Die GRÜNEN |
11 |
Stefan Löbig |
| FWG-NEV |
5 |
Jürgen Rettig |
| FDP |
2 |
Christian Jaensch |
|
|
|
| fraktionslos |
|
Vertreter |
| DIE LINKE |
1 |
Erwin Simon |
| UWFB |
1 |
Dr. Detlef Drömer |
Aufgaben:
Überwachung der gesamten Verwaltung und der Geschäftsführung durch den Magistrat, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen
ausschließliche Zuständigkeiten nach § 51 HGO, z. B.:
-
Wahl des Ersten Stadtrates, der Stadtverordnetenvorsteherin und der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder
-
Erlass, Änderung oder Aufhebung von Satzungen, Haushaltssatzung, Bebauungspläne und damit auch Festsetzung öffentlicher Abgaben und Entgelte
-
Bildung und Auflösung von Ausschüssen (=Hilfsorgane)
Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich!